Eingeschränkte Revision

Nach geltendem Revisionsrecht hängt die Revision nicht von der Rechtsform der geprüften Organisation ab. Juristischen Personen (Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft, Kommanditaktiengesellschaft) unterliegen der Revisionspflicht, sobald gewisse Kriterien erreicht werden. Für kleinere Gesellschaften gilt die eingeschränkte Revision. Ganz kleine Unternehmen können mittels Optik Out auf die Prüfung verzichten. Die Prüfung erfolgt auf Standard der eingeschränkten Revision. Wenn nach Abschluss des Geschäftsjahres feststeht, dass die Schwelle von zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt überschritten wurde, muss die Generalversammlung eine zugelassene Revisionsstelle wählen. Diese hat die Jahresrechnung zu prüfen. Falls Ihre Gesellschaft mehr als zehn Vollzeitstellen zählt und Sie noch keine zugelassene Revisionsstelle gewählt haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Die 4S Treuhand AG ist bei der eidg. Revisionsaufsichtsbehörde mit der Nummer 503357 registriert und gerne bereit, für Ihre Gesellschaft als Revisionsstelle tätig zu sein.

Ordentliche Revision

Unsere Partnerunternehmung, die Finance Advisory Xperts GmbH (FIAX), ist als Revisionsexpertin mit der Nummer 504718 bei der eidg. Revisionsaufsichtsbehörde registriert. Sie steht Ihnen gerne als Ansprechpartner für die ordentliche Revision zur Verfügung.

Qualitätssicherung und Nachschau

Durch den Einsatz modernster Software (Workflow- und Dokumentenmanagement) sind wir in der Lage, die Nachschau effizient und kostengünstig durchzuführen. Je nach Technologien, die auf Ihrer Seite zum Einsatz kommen, können wir die Nachschau direkt von unserem Standort aus durchführen.

Sonderprüfungen und Prüfungen gemäss besonderem Auftrag

Benötigen Sie eine Spezial-Prüfung zur Gründung, Kapitalherabsetzung, Fusion oder zur vorzeitigen Verteilung des Vermögens? Brauchen Sie für Ihre Offerte eine Bestätigung zur Lohngleichheit zwischen Mann und Frau? Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen zur Verfügung.