25. Oktober 2023
Für Ihre Rechnungsstellung ist es wichtig, dass der Zeitpunkt der Leistungserbringung relevant ist und nicht das Rechnungs- oder Zahldatum.
Wird die Leistung in beiden Kalenderjahren erbracht, sind die MWST-Sätze pro rata anzuwenden. Wir empfehlen Ihnen aufgrund der Umstellung, wenn möglich, sämtliche Leistungen welche das Jahr 2023 betreffen per 31.12.2023 abzurechnen.
Ab 01.01.2024 gelten die folgenden Steuersätze:
Steuersatz Bis 31.12.2023 Ab 1.1.2024
Normalsatz 7.7% 8.1%
Sondersatz Beherbergung 3.7% 3.8%
Reduzierter Steuersatz 2.5% 2.6%
Bei Fragen zur Umstellung und Rechnungsstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.