13. Mai 2020
Einige Kantone haben entsprechende Massnahmenpakete beschlossen und anerkennen die steuerliche Abzugsfähigkeit von zusätzlichen Covid-19 Rückstellungen.
Hier eine Übersicht von Zug und der Nachbarkantone:
COVID-19 Rückstellungen werden akzeptiert. (Stand 3. April 2020)
COVID-19 Rückstellungen werden nicht akzeptiert. (Stand 17. April 2020)
COVID-19 Rückstellungen werden akzeptiert. (Stand 6. April 2020)
Steuerliche Akzeptanz von COVID-19 Rückstellungen noch nicht geregelt. (Stand 13. Mai 2020)
COVID-19 Rückstellungen werden nicht akzeptiert. (Stand 1. Mai 2020)
Die Entwicklungen dieser Thematik sind weiterhin laufend zu beobachten.