Erhöhung der Mehrwertsteuersätze ab 2024

Für Ihre Rechnungsstellung ist es wichtig, dass der Zeitpunkt der Leistungserbringung relevant ist und nicht das Rechnungs- oder Zahldatum.
Wird die Leistung in beiden Kalenderjahren erbracht, sind die MWST-Sätze pro rata anzuwenden. Wir empfehlen Ihnen aufgrund der Umstellung, wenn möglich, sämtliche Leistungen welche das Jahr 2023 betreffen per 31.12.2023 abzurechnen.
Ab 01.01.2024 gelten die folgenden Steuersätze:
| Steuersatz | Bis 31.12.2023 | Ab 1.1.2024 |
|---|---|---|
| Normalsatz | 7.7% | 8.1% |
| Sondersatz Beherbergung | 3.7% | 3.8% |
| Reduzierter Steuersatz | 2.5% | 2.6% |
Bei Fragen zur Umstellung und Rechnungsstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.