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Corona-Rückstellung im Jahresabschluss 2019

Einige Kantone haben entsprechende Massnahmenpakete beschlossen und anerkennen die steuerliche Abzugsfähigkeit von zusätzlichen Covid-19 Rückstellungen.
Hier eine Übersicht von Zug und der Nachbarkantone:

Kanton Zug:

COVID-19 Rückstellungen werden akzeptiert. (Stand 3. April 2020)

Kanton Zürich:

COVID-19 Rückstellungen werden nicht akzeptiert. (Stand 17. April 2020)

Kanton Aargau:

COVID-19 Rückstellungen werden akzeptiert. (Stand 6. April 2020)

Kanton Luzern:

Steuerliche Akzeptanz von COVID-19 Rückstellungen noch nicht geregelt. (Stand 13. Mai 2020)

Kanton Schwyz:

COVID-19 Rückstellungen werdennicht akzeptiert. (Stand 1. Mai 2020)

Die Entwicklungen dieser Thematik sind weiterhin laufend zu beobachten.

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