20. Februar 2018
Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA legt in einer publizierten Wegleitung dar, wie sie
auf Basis des bestehenden Finanzmarktrechts mit Unterstellungsfragen zu Initial Coin Offerings
umgehen wird. Die FINMA definiert dabei, welche Mindestangaben sie für die Bearbeitung
solcher Anfragen benötigt und nach welchen Prinzipien sie die Beantwortung vornehmen wird.
Somit schafft Sie Transparenz für die interessierten Marktteilnehmer.